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Die Grosshandelskette Metro versucht seit geraumer Zeit ihre Namensmarke abzusichern und geht gegen mehrere Domaininhaber mit Abmahnungen vor, die Domains besitzen, die den Wortlaut “Metro” oder aehnliche Begriffe enthalten, die zu Verwechslungen mit der Marke des Konzerns fuehren koennten. Dabei geht Metro aber nicht nur gegen private Domaininhaber vor, sondern auch gegen Verkehrsbetriebe, die fuer ihre Domains den auch mit Verkehrsthemen verwandten Begriff “Metro” verwenden.
Und genau in diesem Zusammenhang erfuhr die Metro nun einen Rueckschlag durch das OLG Hamburg. Dieses schloss eine moegliche Verwechslung mit der Marke des Grosshandelskonzerns aus, weil deren Bekanntheit nicht auf Verkehrsbetriebe uebergreift. Weiter bestehe laut dem Gericht keine Verwechslungsgefahr bei den angebotenen Produkten von Metro und den betroffenen Verkehrsbetrieben.
Aus diesem Urteil koennte nun resultieren, dass abgemahnte oder abmahngefaehrdete Domaininhaber der Zukunft mit ihrer Domain gelassener entgegen sehen koennen, denn das Urteil des OLG Hamburg bezieht sich zwar nicht explizit auf Domainnamen, es ist den Streitfragen der aktuellen domainrechtlichen Faelle aber doch aehnlich.




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