Archive for August, 2004



Titelstory: Bedrohung Domain-Grabbing

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Domain-Grabbing und Cybersquatting, das sind die Begriffe, die man im Domain-Business in letzter Zeit immer haeufiger zu hoeren bekommt. Dennoch: das Thema Domain-Grabbing wird von vielen Unternehmen noch nicht ernst genug genommen. Dabei ist es eine grosse Bedrohung, nicht nur fuer den Domainhandel, sondern auch fuer die Unternehmen selbst, die durch Cybersquatting markenrechtlich verletzt werden und oft ihre Rechtsabteilung einschalten muessen. Fast jedes grosse Unternehmen sieht sich mit der Bedrohung Domain-Grabbing konfrontiert, etwas unternehmen tun aber nur die wenigsten. Die Vorsorge gegen Cybersquatting ist jedoch eigentlich gar nicht so schwierig und auch nicht teuer: man sollte alle einem vom Markenrecht her zustehenden Domains vorsorglich in moeglichst vielen TLDs registrieren, damit sie nicht von Domain-Grabbern aufgegriffen werden koennen.

Die Frage, wieso die Cybersquatter sich so bemuehen, den Unternehmen ihre zustehenden Domains vor der Nase wegzuschnappen, ist offensichtlich: ein bekannter Name bedeutet Praesenz im Internet und somit Besucher (Traffic). Und diese bedeuten natuerlich eines: Umsatz. Doch eben dieser Umsatz ist ein Schaden fuer jedes vom Domain-Grabbing betroffene Unternehmen.

Mit der vorsorglichen Registrierung wuerden die Firmen also nicht nur das Grabbing ihrer Domains an sich verhindern, sondern sie wuerden damit auch sehr viel Geld sparen, denn wenn man einen Domain-Grabber auf die Herausgabe der von ihm registrierten Domain verklagt, endet dieser Prozess oft in einem Vergleich. Wiederum ein finanzieller Schaden fuer das Unternehmen.

Viele Firmen lassen die neu eingefuehrten Top-Level-Domains ausser Acht, weshalb gerade jetzt in der Zeit vieler Neueinfuehrungen das Domain-Grabbing immer verheerendere Ausmasse annimmt. Bei der .info-TLD hat es zum Beispiel namhafte Konzerne wie eBay und T-Online getroffen, ihre .info-Domains wurden von Dritten registriert und gewinnbringend genutzt. Zum Schaden der Firmen, die das eigentliche Recht an den Domains haben. Die Domain eBay.info gehoert uebrigens immer noch dem unrechtmaessigen Inhaber, einem Webdesigner, der die Bekanntheit von eBay fuer seine eigenen Zwecke als effektive Werbung nutzt (und so an umsatzstarke Auftraege kommt, wie etwa dem Redesign der Bitburger-Webseite). eBay hat bisher nichts gegen den Domain-Grabber unternommen, obwohl dieser schon sehr lange im Besitz der Domain ist (naemlich seit der Einfuehrung der .info-TLD). Daran sieht man, dass Firmen Cybersquatting nicht allzu ernst nehmen und sich bei der Registrierung ihrer Domains nur auf die guengigsten TLDs konzentrieren. Der finanzielle Aufwand fuer Domainregistrierungen ist aber um einiges geringer als der finanzielle Schaden im Falle von Cybersquatting. Eine Tatsache, die Unternehmen viel zu oft unterschaetzen.

Weil man aber Cybersquatting und Domain-Grabbing ernst nehmen sollte, hier ein paar Tipps fuer Unternehmen in Sachen Grabbing-Vorsorge: Alle einem zustehenden Marken und Namen sollten unter moeglichst vielen TLDs registriert werden, aber auf jeden Fall unter den bekannten wie .com, .net, .org und .de fuer deutsche Unternehmen. Des weiteren sollte man diese Domains auch unter den ccTLDs registrieren, also unter den laenderspezifischen TLDs fuer die Laender, in denen das Unternehmen taetig ist. Auch Tippfehlerdomains sollten registriert werden, weil diese ebenfalls unter das Markenrecht fallen und beliebte Ziele von Cybersquattern sind.

SnapNames.com jetzt mit Auktionsformat

Der Dropcatching-Dienst SnapNames.com hat sein System auf ein neues Auktionsformat umgestellt. Bisher hat automatisch derjenige die gedropte Domain zugesprochen bekommen, der auf der Liste mit Catchingantraegen fuer die entsprechende Domain an erster Stelle stand, es wurden lediglich $69 gezahlt und man hatte die Domain. Jetzt wird es aber auch bei SnapNames.com aehnlich laufen wie bei Pool.com und Namewinner.com. Die Domain wird nicht dem zugesprochen, der sich als erster Abnehmer meldet, sondern dem, der am meisten fuer die Domain bietet. Informieren Sie sich auf der Seite von SnapNames.com.

Namensrecht: Urteil im Fall “kerner.de”

Das Amtsgericht Nuernberg hat im Fall der Domain “kerner.de” entschieden, dass Kuenstlernamen nur namensrechtlich geschuetzt sind, wenn sie als allgemein bekannt gelten. Man spricht dann von “Verkehrsgeltung”.
In dem Fall verklagte eine mit Nachnamen Kerner heissende Person die Domaininhaberin von “kerner.de”, die in ihrem Personalausweis seit 1999 den Namen Kerner als Pseudonym eingetragen hatte, auf Unterlassung. Das Gericht entschied zu Gunsten des Klaegers, die Domaininhaberin hat in Zukunft keine Nutzungsrechte mehr fuer die Domain, weil der Kuenstlername nicht als verkehrsgeltend eingestuft wurde.

Streit um EU-Domains erwartet

Die Einfuehrung der neuen .eu-TLD rueckt immer naeher, Experten sagen jetzt aber Streitigkeiten fuer den Stichtag im Fruehjahr 2005 voraus, wenn entschieden wird, wem welche Domain zugesprochen wird. Denn die .eu-Domains werden nach dem Verfahren vergeben, bei dem der die Domain erhaelt, der zuerst deren Registrierung beantragt hat. Eurid, die fuer die Vergabe der .eu-Domains zustaendige Behoerde, ueberprueft also nicht, wer eigentlich das groesste Recht auf eine Domain hat, so dass es aller Wahrscheinlichkeit nach vorkommen wird, dass durch Markennamen geschuetzte Domains in die Haende von Besitzern geraten, die keine Berechtigung haben, diese Domain zu registrieren.
Experten von VeriSign warnen Unternehmen, dass sie die Bedeutung der .eu-Domains nicht unterschaetzen sollen, weil sie fuer europaweit und global agierende Unternehmen sehr wichtig seien. Es gehe laut den Experten aber auch darum, dass man den Missbrauch der eigenen Marke verhindern solle.

KerryEdwards.com ohne Kaeufer

Die Auktion der Domain KerryEdwards.com ist nun vorbei, aber die fuer den Verkauf der Domain zustaendige Koelner Firma Sedo konnte mit der Versteigerung keinen Kaeufer finden. Das Mindestgebot lag bei 150.000 US$.
Ein Pressesprecher von Sedo sagte am Montag, dass man durchaus mit dem erfolgreichen Verkauf der Domain gerechnet hatte, es aber leider zu keinem Abschluss kam.
Schade fuer den Domain-Inhaber. Der US-Amerikaner Kerry Edwards hatte gehofft, die Domain fuer einen ansehnlichen Betrag verkaufen zu koennen.
Es war aber nicht so, dass gar kein Interesse bestand. Laut Sedo meldeten sich einige Interessenten, jedoch gaben sie entweder kein Gebot ab oder sie waren nicht bereit, einen so hoch gesetzten Mindestbetrag zu bieten.
Sedo versucht nun die Domain durch die Kontaktierung der Interessenten, die sich im Laufe der Auktion meldeten, zu verkaufen. Aber die Chance, die Domain fuer den geforderten Mindestbetrag in Hoehe von 150.000 US$ abgeben zu koennen, duerfte sich geschmaelert haben.
Etwas Positives konnte immerhin Sedo aus der Auktion ziehen: eine grosse Praesenz in Medien und Presse.

Registrierung von .pro-SLD gestartet

Heute hat die ICANN der Registrierungsstelle RegistryPro die sofortige Einfuehrung der neuen Second-Level-Domain “.pro” genehmigt.
Jedoch steht .pro nur den sogenannten Professionals zur Registrierung offen, also den Spezialisten auf dem jeweiligen Themengebiet. Die .pro-SLD soll dazu dienen, dass diese Personen und Firmen sich von den .com-Besitzern “abtrennen” und ihre besondere Qualifikation hervorheben koennen, um aus der breiten Masse im Internet herauszustechen.
Damit man Domains unter .pro registrieren kann, muss man sich zuerst durch die Vergabestelle verifizieren lassen. Dieser Vorgang besteht aus zwei Schritten. Im ersten werden die Identitaet und die bei der Beantragung angegebenen Daten ueberprueft und im zweiten muss man seinen Spezialistenstatus rechtfertigen koennen. Moechte man also zum Beispeil eine Domain unter .law.pro registrieren, muss man seine Anwaltszulassung vorlegen und verifizieren lassen. Erst wer den Verifizierungsvorgang bestanden hat, bekommt die .pro-Domain zugesprochen.
Den Internet-Surfern soll .pro die leichtere Orientierung bei der Suche nach Dienstleistungen und Produkten ermoeglichen, da der Suchende durch die neue SLD im Stande sein soll, direkt an der Domainendung den Spezialisten seines Fachs zu erkennen.
Genaueres zu .pro erfahren Sie auf der Webseite von RegistryPro.