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Am Wochenende wurde die Domain ebay.de auf einen Kunden des Webhosters Intergenia uebertragen und die Domain auf die Seite eines Spiele-Clans weitergeleitet. Wie es zu dem Transfer kam, ist nun teils geklaert.
Der Intergenia-Kunde hat die Domain ebay.de (zusammen mit google.com, amazon.de und web.de) zum Registrieren beantragt. Da die Domains bereits vergeben waren, wurde automatisch ein KK-Antrag fuer die Domains gestartet.
Diesem haben alle Firmen ausser eBay nicht zugestimmt und mit “Not Acknowledged” (NACK) geantwortet. Das System von eBay hat nicht innerhalb der ueblichen Frist von fuenf Tagen reagiert und somit hat die DENIC den Transfer der Domain ebay.de durch einen AutoACK durchgefuehrt.
Ein besonderer Schaden entstand eBay und seinen Kunden, denn alle Auktionen liefen - obwohl die eBay-Seite nicht erreichbar war - ungehindert weiter und viele Auktionen sind geendet, ohne dass noch Gebote abgegeben werden konnten.
Aber wer hat nun eigentlich Schuld am vermeidbaren Transfer der Domain? Einen Teil der Schuld trägt natuerlich eBay, bzw. Tucows, der in Kanada befindliche Provider von eBay, weil dieser nicht innerhalb der Frist geantwortet hat und somit den AutoACK ermoeglicht hat.
Weiter traegt der Intergenia-Kunde einen grossen Teil der Schuld, weil er die Domains beantragt hat und einen nicht erlaubten Transferantrag gestartet hat.
Intergenia hat ausserdem den Transfer nicht vollstaendig gemaess der DENIC-Richtlinien durchgefuehrt, leugnet dies auch nicht. Laut dem Intergenia-Vorstand wuerden es aber viele Webhoster vernachlaessigen, den Domain-Inhaber beim Domain-Transfer zu ueberpruefen.
Und dann kommt noch die DENIC, bei der alle beiden Sicherungspruefungen, die fuer einen korrekten Ablauf beim Domain-Transfer zustaendig sind, versagt haben. Auch hier haette der Transfer von ebay.de verhindert werden koennen.
Die Schuld kann man also nicht eindeutig einem Einzelnen zuweisen und es ist nicht auszuschliessen, dass ueber die Frage der Schuld schon bald im Gerichtssaal entschieden werden wird.



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