Philip Morris vs. Internet-Zigarettenhaendler

Der Tabak-Riese Philip Morris hat den Rechtsstreit gegen den Online-Zigarettenhaendler und Inhaber der Domain yesmoke.com gewonnen. Dem Konzern wurden nun die Rechte an der Domain zugesprochen. Das Urteil begruendet der Richter damit, dass der Zigarettenhaendler die Markenrechte des Tabak-Konzerns verletzen und sich mit der Domain einen Marktvorteil verschaffen wuerde.
Der Online-Haendler, der in der Schweiz ansaessig ist, muss aber nicht um sein ganzes Geschaeft bangen, denn er handelt weiterhin ueber die Domain yesmoke.ch.
Dies ist nicht der erste Online-Haendler gegen den Philip Morris rechtlich vorging. Der Konzern hat bereits vorher diverse Verfahren gegen andere Zigaretten-Shops im Internet gewonnen.

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