Am Wochenende wurde die Domain ebay.de auf einen Kunden des Webhosters Intergenia uebertragen und die Domain auf die Seite eines Spiele-Clans weitergeleitet. Wie es zu dem Transfer kam, ist nun teils geklaert.
Der Intergenia-Kunde hat die Domain ebay.de (zusammen mit google.com, amazon.de und web.de) zum Registrieren beantragt. Da die Domains bereits vergeben waren, wurde automatisch ein KK-Antrag fuer die Domains gestartet.
Diesem haben alle Firmen ausser eBay nicht zugestimmt und mit “Not Acknowledged” (NACK) geantwortet. Das System von eBay hat nicht innerhalb der ueblichen Frist von fuenf Tagen reagiert und somit hat die DENIC den Transfer der Domain ebay.de durch einen AutoACK durchgefuehrt.
Ein besonderer Schaden entstand eBay und seinen Kunden, denn alle Auktionen liefen - obwohl die eBay-Seite nicht erreichbar war - ungehindert weiter und viele Auktionen sind geendet, ohne dass noch Gebote abgegeben werden konnten.
Aber wer hat nun eigentlich Schuld am vermeidbaren Transfer der Domain? Einen Teil der Schuld trägt natuerlich eBay, bzw. Tucows, der in Kanada befindliche Provider von eBay, weil dieser nicht innerhalb der Frist geantwortet hat und somit den AutoACK ermoeglicht hat.
Weiter traegt der Intergenia-Kunde einen grossen Teil der Schuld, weil er die Domains beantragt hat und einen nicht erlaubten Transferantrag gestartet hat.
Intergenia hat ausserdem den Transfer nicht vollstaendig gemaess der DENIC-Richtlinien durchgefuehrt, leugnet dies auch nicht. Laut dem Intergenia-Vorstand wuerden es aber viele Webhoster vernachlaessigen, den Domain-Inhaber beim Domain-Transfer zu ueberpruefen.
Und dann kommt noch die DENIC, bei der alle beiden Sicherungspruefungen, die fuer einen korrekten Ablauf beim Domain-Transfer zustaendig sind, versagt haben. Auch hier haette der Transfer von ebay.de verhindert werden koennen.
Die Schuld kann man also nicht eindeutig einem Einzelnen zuweisen und es ist nicht auszuschliessen, dass ueber die Frage der Schuld schon bald im Gerichtssaal entschieden werden wird.
Archive for August, 2004
This morning eBay was the victim of a cybersquatter! The company’s German domain is currently not available on the Internet. According to the whois data, the domain is owned by eBay again, but the nameservers have not been updated yet. The whois said that it was a private person from Germany who snapped the domain. It’s not sure how this person could get eBay’s domain, however. What are the consequences for eBay? Well, it’s for sure that the financial damage caused by this new case of cybersquatting is huge!
Update: ebay.de was transfered to a customer of the internet service provider “intergenia” who tried to register the two domain names “amazon.de” and “ebay.de”, so the domain transfer was started automatically. Amazon did not allow to transfer the domain, but eBay’s system said OK. So the domain ebay.de was transfered to intergenia. But the provider was quite cooperative and the domain was given back to eBay short after that.
Wer haette das gedacht, auch eBay wurde heute Opfer eines Cybersquatters! Seit heute morgen war die Domain ebay.de nicht mehr erreichbar, im Whois stand ploetzlich nicht das Unternehmen eBay, sondern eine Person aus Schoeningen. Wie diese an die Domain gelangen konnte, ist noch unklar. Was bedeutet der Domainverlust fuer eBay? Einen sehr hohen Umsatzverlust sowie ausbleibende Gebote fuer die laufenden Auktionen und somit unzufriedene Kunden. Der durch den Domainklau entstandene Schaden koennte sich in Millionenhoehe belaufen.
Update: Wie jetzt bekannt wurde, wurde die Domain einem Kunden der intergenia AG, einem Webhosting-Unternehmen, uebertragen. Der Kunde hat bei dem Provider die beiden Domains amazon.de und ebay.de beantragt. Es wurde automatisch ein KK-Antrag fuer diese Domains gestellt. Amazon lehnte den Antrag ab, eBay jedoch gab die Domain faelschlicherweise zum Transfer frei. Die intergenia AG kooperierte sofort mit eBay, so dass die Domain schnell wieder zurueck in die Haende ihres rechtmaessigen Besitzers gelangen konnte.
Der amerikanische Regisseur Spike Lee hat vor Gericht erfolgreich bewirkt, dass die Domain SpikeLee.com in seinen Besitz uebergeht. Die Domain war zuvor in den Besitz von Cybersquattern geraten, die die Domain und die Bekanntheit von Spike Lees Namen genutzt haben, um Traffic auf eine Pornoseite zu leiten und Geld zu verdienen.
Spike Lee ist nicht der erste Prominente, der das Opfer von Domaingrabbing wurde. Auch Madonna und Eminem sind bereits erfolgreich gegen Cybersquatter vorgegangen.
Erneut ist VeriSign mit seiner Klage gegen die ICANN vor Gericht gescheitert. VeriSign versuchte durch die Klage das durch die ICANN bestimmte Verbot des Site-Finder-Programms zu verhindern.
VeriSign war der Ansicht, dass sich Konkurrenten zusammen mit der ICANN gegen VeriSign verschworen haetten und so ein Marktvorteil fuer diese bestuende, wenn das von VeriSign entwickelte Programm verboten wuerde. Das Gericht konnte die Behauptungen VeriSigns jedoch nicht nachvollziehen und wies die Kartellklage ab.
VeriSign ist fuer die Verwaltung der .com- und .net-Domains zuständig. Das Site-Finder-Programm leitete die Besucher einer nicht existieren Domain unter diesen TLDs automatisch auf die Webseite von VeriSign.
Im neusten Pressebericht des Internetdienstleisters bestaetigt Moniker den Trend auf dem Domain-Markt: die Verkaufspreise fuer Domains sind wieder rapide angestiegen! Moniker sieht den Markt schon wieder im Aufschwung in einer aehnlichen Situation wie in den goldenen Jahren 1999 und 2000. Dies ist eine gewagte Schaetzung, aber nicht ganz unbegruendet, denn die Zahlen der letzten Domainverkaeufe beweisen es. Man ist wieder bereit, mehr Geld fuer wirkliche Top-Domains zu bezahlen! Vor kurzem wurde z.B. CreditCards.com fuer 2,75 Millionen US$ verkauft, kurz davor ME.com fuer satte 460,000 US$.
Wenn es laut Moniker geht, so soll die Welle der Top-Domainverkaeufe nicht abreissen. Bei der Internetfirma rechnet man schon mit weiteren Top-Verkaeufen fuer die Domains Consulting.com, Candy.com und Hell.com, die alle durch Moniker zum Verkauf stehen.
Aber nicht nur die Preise fuer Domainverkaeufe sind ein Zeichen dafuer, dass sich der Domain-Markt erholt. Auch die Preise, die fuer AdClicks gezahlt werden, habe neue Hoehen erreicht. So steht das Gebot fuer einen Werbeklick fuer das Keyword “Domain Name” bei Overture/Yahoo bei 10 US$/Klick. Fuer das Keyword “Domain” werden immerhin noch satte 7,01 US$/Klick fuer eine Top-Position in den Werbelinks gezahlt. Wie lange die Preise halten und wann sie letzten Endes zusammenbrechen werden, bleibt abzuwarten…
Der Tabak-Riese Philip Morris hat den Rechtsstreit gegen den Online-Zigarettenhaendler und Inhaber der Domain yesmoke.com gewonnen. Dem Konzern wurden nun die Rechte an der Domain zugesprochen. Das Urteil begruendet der Richter damit, dass der Zigarettenhaendler die Markenrechte des Tabak-Konzerns verletzen und sich mit der Domain einen Marktvorteil verschaffen wuerde.
Der Online-Haendler, der in der Schweiz ansaessig ist, muss aber nicht um sein ganzes Geschaeft bangen, denn er handelt weiterhin ueber die Domain yesmoke.ch.
Dies ist nicht der erste Online-Haendler gegen den Philip Morris rechtlich vorging. Der Konzern hat bereits vorher diverse Verfahren gegen andere Zigaretten-Shops im Internet gewonnen.
Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die neuen EU-Domains doch nicht wie zuvor bekanntgegeben im vierten Quartal diesen Jahres eingefuehrt, sondern erst naechstes Jahr. Denn die fuer Domains zustaendige Europaeische Kommission und die EURid, die Registrierstelle der neuen .eu-TLD, stecken immer noch in den Verhandlungen darueber, welche Organisation letzten Endes die Verwaltung der EU-Domains uebernehmen wird.
Als neuer Termin fuer die Einfuehrung der EU-Domains - die Sunrise-Periode, in der sich erst einmal Markeninhaber die ihnen zustehenden Domains sichern koennen - ist Juni 2005. Die freie Registrierung der EU-Domains beginnt damit erst im dritten Quartal 2005.
Das OLD Celle hat nun entschieden, dass Domains von Providern und sonstigen Internetdienstleistern nicht auf ihren eigenen Namen, sondern nur auf den des Kunden registriert werden duerfen. Dies trifft selbst dann zu, wenn der Dienstleister im Auftrag des Kunden agiert.
In dem Prozess in Celle klagte ein angehender Webdesigner gegen einen Hamburger Provider, der sich selbst als Domaininhaber fuer die Domain seines Kunden, ein Optikergeschaeft, eingetragen hatte. Laut dem Klaeger stuende ihm das Namensrecht der Domain zu und nicht der eingetragenen Person, welche der Inhaber der Hamburger Internetagentur war. Das OLD hat entschieden, dass die Domain an den Klaeger abgetreten werden muss. Selbst das Optikergeschaeft duerfe die Domain nicht mehr nutzen, weil sie selbst trotz ebenfalls vorhandenem Namensrecht zu keinem Zeitpunkt als Domaininhaber im Whois eingetragen war. Jetzt soll aber der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung des Gerichts noch einmal ueberpruefen.
Sollte dem Klaeger erneut recht gegeben werden, so koennte diese rechtliche Entscheidung im schlimmsten Fall fuer eine Klagewelle sorgen, denn es kommt relativ oft vor, dass sich Provider, die mit der Registrierung einer Domain beauftragt wurden, selbst im Inhaberverzeichnis der Domain eintragen und nicht ihren Kunden.
Microsoft entwickelt derzeit eine neue Technologie, die bei der Abwehr von Spammern helfen soll. Microsoft hat nun der ESPC (dem Verband der E-Mail-Service-Provider) Details seiner neuen E-Mail-Technologie praesentiert.
Es soll mit Microsofts neuster Entwicklung moeglich sein, den Sender jeder E-Mail zu ermitteln. Dazu werden die E-Mails alle mit einer Sender ID gekennzeichnet, die nicht wie die Absende-Adresse faelschbar ist. So kann jeder Absender von Spam-Nachrichten weltweit identifiziert werden.
Momentan wird noch geprueft, ob man die neue Technologie als neuen Standard einfuehren wird und ob Microsofts Entwicklung ausgereift ist.




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