Google verliert Klage gegen Froogles.com

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Google betreibt unter der Domain Froogle.com einen Online-Shopping-Service und wollte durch eine Klage erreichen, dass ihnen die Rechte an der Domain Froogles.com zugesprochen wird. Die Domain gehoert Richard Wolfe, einem Webmaster aus New York, der selbst ein Shopping-Portal auf seiner Seite betreibt.
Google fuehrte als Argument an, dass sich beide Domains zu sehr aehneln und Verwechslungen auftreten koennten, wodurch die Markenrechte von Froogle.com verletzt werden wuerden.
Die ICANN entschied jedoch anders und erlaubte Wolfe, dass er seine Domain Froogles.com weiterhin nutzen und das Shopping-Portal auch in Zukunft weiterfuehren darf. Man sehe keine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Domains, so das Schiedsgericht der ICANN.
Dies war die erste markenrechtliche Klage, die Google nicht gewonnen hat.
Aber auf Google koennten nun noch groessere Probleme zukommen. Richard Wolfe startete seine Seite im Fruehjahr 2001, also noch vor Google, die mit ihrem Service Froogle.com erst im Winter 2002 online gingen. Da Wolfe seine Domain als Marke angemeldet hat, ist nun Googles Service in ernsthafter Gefahr, denn Wolfe fuehrte an, dass es die Domain Froogle.com ist, die Markenrechte verletze, naemlich die von seinem Service Froogles.com.
Der Fall ist also noch nicht zu Ende und Wolfe stehen nun mehrere Moeglichkeiten offen. Wird der Fall vor Gericht entschieden, koennte es sein, dass entschieden wird, dass Google seinen Service Froogle.com umbenennen muss. Es ist jedoch wahrscheinlicher, dass Google Wolfe einen hohen Geldbetrag zahlen wird, um den Markenrechtsstreit zu beenden.
Erst kuerzlich zahlte das Softwareunternehmen Microsoft der Lindows Inc. 20 Millionen US$, damit diese ihren Namen aendern.
Man kann nun also mit Spannung erwarten, wie es in diesem Fall weitergeht.